Vorbemerkung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Vermittlung von Eintrittskarten und sonstigen Produkten und Dienstleistungen sowie den Besuch und die Teilnahme von Veranstaltungen („DRIVTO-AGB“). Die DRIVTO-AGB gelten sowohl für in Bezug auf die Endnutzer/Tickerkäufer („Käufer“) sowie in Bezug auf die Veranstalter und Dienstleister („Anbieter“ gemeinsam mit den Käufern, die „Nutzer“ oder einzeln der „Nutzer“)
Die DRIVTO GmbH (nachfolgend “DRIVTO”) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage der nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Inanspruchnahme der Dienste von DRIVTO erklärt sich der Nutzer mit der Geltung der AGB einverstanden. DRIVTO ist berechtigt, die AGB mit Wirkung für die Zukunft jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Geltungsbereich
DRIVTO stellt in eine Plattform in Form einer App/Webseite zur Verfügung. Auf dieser Plattform können Dritte Veranstaltungen oder Dienstleistungen einstellen. DRIVTO hat zudem die Möglichkeit eigene Veranstaltungen oder Dienstleistungen einzustellen.
Dem Nutzer wird mit Hilfe der Dienste von DRIVTO ermöglicht, Webdienste und Inhalte des Nutzers oder Dritter (nachfolgend “Inhalte”) im Internet einzustellen und/oder abzurufen und/oder an Dritte zu versenden. Hierbei werden die Inhalte auf einem Server von DRIVTO gespeichert bzw. bereitgehalten. DRIVTO ist berechtigt, die Dienste von DRIVTO jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder in sonstiger Weise zu ändern, insbesondere, um sie an den jeweils aktuellen Stand der Technik oder der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
Der Käufer hat die Möglichkeit Ticket zu den eingestellten Veranstaltungen zu erwerben. Dazu muss der Käufer – als registrierter Nutzer – seine persönlichen und Zahlungsdaten an DRIVTO übermitteln.
Geltung der DRIVTO-AGB. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („DRIVTO-AGB“) regeln:
- die Vermittlung von Kunden zur Teilnahme an Veranstaltungen Dritte. Soweit der durchführende Veranstalter oder ein vom Veranstalter abweichender Dritter die Tickets verkauft („Veranstalter“) gelten ausschließlich die Veranstaltungsbedingungen, welche der Veranstalter zur Grundlage des Veranstaltungsvertrags macht („Veranstalter-AGB“).
- den Verkauf von Eintrittskarten oder anderen Zutrittsberechtigungen, z.B. Armbänder, für verschiedene Veranstaltungen („Tickets“) und sonstige Dienstleistungen und Produkte über die DRIVTO GmbH, xxx, xxx (im Folgenden „DRIVTO“ genannt),
- die Vermittlung von Kunden für Dienstleistungen Dritter. Soweit der durchführende Dienstleister oder ein vom Veranstalter abweichender Dritter die Dienstleistungen („Dienstleister“) gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen, welche der Dienstleister zur Grundlage des Dienstleistungsvertrags macht („Dienstleister-AGB“).
Geltung der Veranstalter/Dienstleister-AGB
- Durchführung der Veranstaltungen. Die Veranstaltungen werden überwiegend durch andere Veranstalter und nicht von DRIVTO durchgeführt. Der Vertrag zum Besuch oder der Teilnahme an der Veranstaltung kommt zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter auf Basis gesonderter Veranstalter-AGB zustande. DRIVTO vermittelt, insoweit nur die Möglichkeit zum Erwerb von Tickets im Auftrag oder als Kommissionärin des Veranstalters. Aussteller des Tickets ist der jeweilige Veranstalter.
- Erbringung von Dienstleistungen. Die Dienstleistungen werden überwiegend durch andere Dienstleister und nicht von DRIVTO durchgeführt. Der Vertrag für die jeweilige Dienstleistung kommt zwischen dem Käufer und dem V Dienstleister auf Basis gesonderter Dienstleister-AGB zustande. DRIVTO vermittelt, insoweit nur die Möglichkeit zum Erwerb einer Dienstleistung im Auftrag oder als Kommissionärin des Dienstleisters.
- Veranstaltungen/Dienstleistungen durch DRIVTO („DRIVTO Exklusive“). DRIVTO steht es frei eigene Veranstaltungen oder Dienstleistungen anzubieten und durchzuführen. In diesen Fällen gelten neben den DRIVTO-AGB ergänzende individuelle Veranstaltungs- / Dienstleistungsbedingungen. Diese werden im Zuge der Dies werden dem Käufer im Rahmen der Veröffentlichung der Veranstaltungen/Dienstleistungen zugänglich gemacht.
Sofern Anbieter die Dienste von DRIVTO nutzen um Inhalte wie beispielsweise Veranstaltungen oder Dienstleistungen anzubieten sind diese allein gemäß Ziffer 6 für den Inhalt dieser Angebote verantwortlich.
Um die Dienste von DRIVTO als Anbieter nutzen zu können, sind Anbieter verpflichtet mit DRIVTO einen Rahmen- oder Individualvertrag zur Nutzung der DRIVTO Dienste abzuschließen. Dieser Vertrag hat insbesondere Regelungen zur Häufigkeit der Angebote sowie der Vergütung von DRIVTO zu enthalten. Ohne eine entsprechende Vereinbarung ist die Nutzung der DRIVTO Dienst für Anbieter untersagt.
Angaben zu Veranstaltungen/Dienstleistungen. Mit Ausnahme von Eigenveranstaltungen von DRIVTO werden die auf der Webseite/App und in sonstigen Ankündigungen enthaltenen Angaben zu den Veranstaltungen oder Dienstleistungen, insbesondere Veranstaltungsort, Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsinhalt oder Inhalt der Dienstleistung von den jeweiligen Veranstaltern bzw. anderen Dritten zur Verfügung gestellt (nachfolgend zusammengefasst als "Veranstalterangaben" bezeichnet), ohne dass DRIVTO eine Prüfung dieser Informationen möglich ist. Die Abgabe des Vertragsangebots erfolgt auf dieser Grundlage.
Annahme des Vertragsangebots. Der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer (in der Regel ist dies der jeweilige Veranstalter oder sonstige Anbieter) kommt durch die Annahme eines Kaufangebots durch Zusendung einer Auftragsnummer/Bestätigung durch DRIVTO oder den Anbieter zustande und steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger fristgerechter Zahlung; ausgenommen sind Käufe, bei denen der Käufer einen Zahlungsdienst nutzt, wie z.B. Kauf auf Rechnung. In diesen Fällen kommt der Vertrag mit Zusendung der Auftragsnummer zustande. Bei Zahlung auf Rechnung tritt DRIVTO die Zahlungsforderung gegen den Käufer an den Anbieter der ausgewählten Zahlungsmethode ab; insoweit gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsmittelanbieters, auf die im Bestellprozess hingewiesen wird.
Registrierung des Accounts. Jeder Nutzer erhält die Möglichkeit, einen Account auf der Webseite oder den Apps von DRIVTO zu registrieren. Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Die Person, die die Registrierung für eine juristische Person vornimmt, muss bevollmächtigt sein, entsprechende Verträge abzuschließen. Der Nutzer verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Registrierung abgefragten Daten. Im Rahmen der Registrierung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist DRIVTO berechtigt, die Vorlage eines Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges und anderer Unterlagen und Auskünfte zu verlangen, die für den Vertragsabschluss oder die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.
Je Nutzer ist nur eine Registrierung gestattet. Unterhält ein Nutzer mehrere Filialen kann er diese über deinen Nutzer-Account hinzufügen. Jeder Standort ist einzeln anzulegen. Die Registrierung bei DRIVTO ist nicht übertragbar. Jeder Nutzer erhält ein Passwort. Der Nutzer verpflichtet sich, DRIVTO Änderungen seiner Daten umgehend mitzuteilen. Der Nutzer verpflichtet sich, das Passwort auch auf Nachfrage nicht bekannt zu geben. DRIVTO weist darauf hin, dass DRIVTO-Mitarbeiter nicht berechtigt sind, den Nutzer nach seinem Passwort zu fragen. Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie über die Funktion „Passwort vergessen“ die Zusendung eines neuen Passwortes an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse anfordern.
Der Nutzer muss seine Zugangsdaten für den Account vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahren und DRIVTO im Falle des Verdachts der unbefugten Kenntnisnahme hiervon unverzüglich über das Online-Kontaktformular Meldung zu erstatten.
Schutz des Accounts. Der Nutzer bleibt ggf. nach Akzeptieren entsprechender Cookies in den Account auf der Webseite eingeloggt; im Falle der Nutzung seiner Endgeräte durch andere Personen muss der Nutzer für deren Handeln in diesem Zusammenhang einstehen, soweit er dies zu vertreten hat.
Sperrung des Accounts. DRIVTO ist berechtigt, den Account des Nutzers oder Teile davon vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere, wenn der Nutzer gegen die Anforderungen an die Gestaltung von Veranstaltungen von DRIVTO verstoßen hat oder rechtswidrige Inhalte eingestellt wurden, sich der Nutzer im Zahlungsverzug befindet, seine Einzugsermächtigung zurückgezogen oder einer Lastschrift unberechtigt widersprochen hat, der begründete Verdacht besteht, dass ein Dritter den Zugang des Inhabers (mit-)benutzt oder ein sonstiger Fall des Missbrauchs der Datenbank oder der Überschreitung der Nutzungsrechte vorliegt.
Der Nutzer haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Dritte von seinem Passwort Kenntnis erhalten. Sollte sein Passwort gestohlen worden sein oder erhält er Kenntnis, dass sein Passwort durch Dritte unrechtmäßig genutzt wird, ist DRIVTO umgehend per E-Mail zu benachrichtigen. DRIVTO speichert im Rahmen der Übermittlung von Nachrichten von Interessenten über das Kontaktformular an Nutzer folgende Daten: die E-Mail-Adresse des Interessenten und die Kundennummer des Nutzers. Die Interessenten sollen nach Versendung einer Nachricht über das Kontaktformular die Möglichkeit erhalten den kontaktierten Nutzer zu bewerten.
Laufzeit der Accountnutzung. Der Vertrag zur Accountnutzung läuft auf unbestimmte Zeit und kann von dem DRIVTO jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Eine Kündigung kann durch Löschung des Accounts oder per E-Mail an pl@drivto.com erfolgen. DRIVTO kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen kündigen, insbesondere wenn der Account länger als ein Jahr nicht mehr genutzt wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Verstoß gegen geltendes Recht, diese DRIVTO-AGB oder die Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.
Unbeschränkte Haftung. DRIVTO, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland (i) für Schäden die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, (ii) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (iii) gemäß dem Produkthaftungsgesetz sowie (iv) im Falle der Übernahme von Garantien.
Beschränkte Haftung. Für leichte Fahrlässigkeit haften DRIVTO, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen nur im Falle der Verletzung einer „wesentlichen“ Pflicht aus diesen DRIVTO-AGB.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Gestaltung der eingestellten Inhalte die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen einzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere urheberrechtliche und markenrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Bestimmungen) verstoßen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, keine strafrechtlich relevanten Inhalte (z. B. beleidigende, verleumderische, volksverhetzende oder pornographische) oder kreditgefährdende Inhalte zugänglich zu machen.
Der Nutzer ist verpflichtet, DRIVTO von jeder Inanspruchnahme Dritter, die aus der Verletzung der genannten Verpflichtung resultiert, auf erstes Anfordern freizustellen und DRIVTO alle aus der Verletzung etwaig entstehenden weiter gehenden Schäden, insbesondere alle angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, zu erstatten.
DRIVTO beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Die Datenschutzbestimmungen von DRIVTO sind unter Datenschutz abrufbar.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und DRIVTO gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle zwischen dem Nutzer und DRIVTO entstehenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch die Vertragsparteien durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem vom Nutzer und DRIVTO wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
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